Bevor Sie in Spanien als Privatperson eine Immobilie erwerben können, benötigen sie eine spanische Steuernummer, die sogenannte 'NIE Nummer'. Da die Erteilung bis zu 4 Wochen dauern kann, ist es ratsam, die Beantragung frühzeitig vorzunehmen.
Die Frage ist dann, ob die Immobilie direkt mit einem Kaufvertrag oder über einen Optionsvertrag erworben wird.
Der Kaufvertrag: Nach Überprüfung aller rechtlichen Gegebenheiten der Immobilie wird der ausgehandelte Kaufvertrag unterschrieben und eine Anzahlung von üblicherweise 10 % des Kaufpreises fällig. Der Verkäufer kann über die Immobilie nicht mehr anderweitig verfügen und, wenn der restliche Kaufpreis vereinbarungsgemäß bezahlt wird, ist die Durchführung des Erwerbes sichergestellt. Der Eigentumsübergang erfolgt bei Unterschrift der Besitzurkunde vor dem Notar.
Der Optionsvertrag: Der Optionsvertrag gibt Ihnen das Recht, die Immobilie innerhalb eines festgelegten Zeitraumes ( üblicherweise 30 Tage ) zu erwerben. Innerhalb dieser Frist können Formalitäten erfüllt und der Kaufpreis in Ruhe bereitgestellt werden. Im Endergebnis besteht kein Unterschied zum Kaufvertrag. Bei Unterschrift des Optionsvertrages wird üblicherweise eine Optionsgebühr von 10 % fällig. Die Unterschrift unter die Besitzurkunde findet vor dem Notar statt. Bei Unterschrift wird der restliche Kaufpreis fällig und die Übergabe der unbewohnten und unbelasteten Immobilie ist sichergestellt.
Die Besitzurkunde wird jeweils beim Grundbuchamt eingereicht und sichert ihren Besitzanspruch.
Wenn es Ihnen nicht möglich ist zum Notartermin zu erscheinen, können sie auch ihren Anwalt bevollmächtigen.