Die gesamten Erwerbskosten betragen ca. 10 % des vereinbarten Kaufpreises und sind vom Käufer zu tragen. Die Rechtsanwaltsgebühren hängen von der Komplexität der Transaktion ab und sollten im Voraus vereinbart werden. Die Gebühren des Notars und des Grundbuchamtes sind per Gebührenverordnung festgelegt und nehmen mit steigendem Kaufpreis proportional ab. Für im Bau befindliche oder geplante Objekte werden bei jeder Teilzahlung 8 % MWST und 1 % Grunderwerbsteuer fällig. Für den Zeitraum vom 20.8.2011 bis 31.12.2011 wurde die MWST von 8 % auf 4 % reduziert. Für Grundstücke und gewerbliche Immobilien, bei denen der Verkäufer gewerblich tätig ist, beträgt die MWST 21 % zzgl. 1 % Grunderwerbsteuer. Für Immobilien im Zweitverkauf ist eine Grunderwerbsteuer von 7 % bei Übertragung des Eigentums fällig. Bei Eigentumsübergang geht das Versicherungsrisiko auf den neuen Eigentümer über und die Immobilie muss ausreichend versichert werden. Aufgrund unterschiedlicher Versicherungspolicen ist es wichtig, das versicherte Risiko genau zu kennen, und Sie sollten eine Versicherungsgesellschaft auswählen, die Ihnen die Police in deutscher Sprache ausstellt. Partner Mallorca wird Ihnen auf Wunsch gerne verschiedene Anbieter benennen.